Zum Speichern als PDF:← Alle Downloads

Immobilien-Ratenrechner.de · Kostenlose Checkliste

Anschlussfinanzierung Checkliste

Was Sie 24 Monate vor Ablauf der Zinsbindung tun sollten — Schritt für Schritt

Meine Daten

Zinsbindung läuft ab am:

Aktuelle Restschuld:

Aktueller Zinssatz:

Monatliche Rate:

Zeitplan

24 Monate vor Ablauf

Ablaufdatum der Zinsbindung im Kreditvertrag nachschlagen

Aktuelle Restschuld beim letzten Kontoauszug ablesen

Aktuelle Marktzinsen beobachten (z.B. Bundesbank-Statistik, Interhyp)

Forward-Darlehen ab 24 Monate möglich — Vergleich starten

18 Monate vor Ablauf

Mindestens 3 Angebote von verschiedenen Banken einholen (nicht nur Hausbank)

Forward-Darlehen prüfen: lohnt sich Zinsaufschlag von 0,02–0,05%/Monat?

KfW-Förderprogramme prüfen (insbesondere bei geplanter Sanierung)

Schufa-Auskunft einholen und auf Fehler prüfen

12 Monate vor Ablauf

Prolongationsangebot der eigenen Bank abwarten (kommt automatisch ~6 Monate vorher)

Verhandlungsspielraum nutzen: Hausbank mit Vergleichsangeboten konfrontieren

Sondertilgung planen: am Ende der Zinsbindung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Entscheidung: Prolongation, Umschuldung oder Forward-Darlehen

6 Monate vor Ablauf

Gewählte Option vertraglich fixieren — Fristen beachten

Bei Umschuldung: Grundschuldabtretung beim Notar (ca. 0,3% Kosten) einplanen

Neue Konditionen schriftlich bestätigen lassen

Hausbank über Entscheidung informieren (falls Wechsel)

Bei Ablauf

Neuer Kreditvertrag unterschrieben und bei Bank eingereicht

Erste Abbuchung zum neuen Konditionen prüfen

Neues Ablaufdatum im Kalender vermerken

Optionen im Vergleich

OptionVorteilNachteilWann sinnvoll?
ProlongationEinfach, kein NotarOft teurer, kaum VerhandlungNur wenn Zeitdruck
UmschuldungGünstigster Zins möglichNotarkosten ~0,3%, AufwandStandard-Empfehlung
Forward-DarlehenZinssicherheit bis 36 Mon. vorabAufschlag 0,02–0,05%/MonatBei steigenden Zinsen

§489 BGB — Ihr Joker

Unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung können Sie jeden Kredit nach 10 Jahren mit 6 Monaten Kündigungsfrist kündigen — ohne Vorfälligkeitsentschädigung (§489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Das gilt auch für 15- oder 20-jährige Zinsbindungen.

Immobilien-Ratenrechner.de · Alle Angaben ohne Gewähr · Kein Ersatz für Bankberatung